Der Potsdamer Prüfungsverband
Gründung und Zweck:
Der Potsdamer Prüfungsverband e.V. wurde vor mehr als 20 Jahren gegründet, um den Genossenschaften eine fachlich versierte Prüfungsorganisation zu bieten.
Finanzierung und Leitlinien:
Der Verband erhebt einen symbolischen Mitgliedsbeitrag von 1€, da die individuellen Prüfungskosten zur Finanzierung ausreichen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die Sicherung der fachlichen Qualität stehen im Vordergrund.
Ganzheitliche Betreuung:
Der Verband versteht die genossenschaftliche Prüfung als Betreuungsprüfung und bietet eine ganzheitliche zukunftsbezogene Betreuung in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Mitgliederwesen und Leitung der Genossenschaften.
Verbandsgebiet und Prüfungen:
Das Verbandsgebiet umfasst derzeit im Schwerpunkt Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Prüfungen in anderen Bundesländern sind auf Anfrage auch möglich.
Netzwerk:
Mit seinen Kooperationspartnern ermöglicht der Verband neben der Prüfung auch eine rechtliche und steuerliche Beratung um dadurch den Genossenschaften bei der Erfüllung ihres Zwecks bestmöglich zur Seite zu stehen.
FAQs
Muss jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband sein?
Ja, das Genossenschaft regelt explizit die Pflicht zu einer Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (§ 54 GenG). Die Genossenschaft ist dabei frei, bei welchem Prüfungsverband sie Mitglied wird.
Was kostet die Mitgliedschaft im Potsdamer Prüfungsverband?
Der Verband erhebt einen symbolischen Mitgliedsbeitrag von 1€.
Ist eine Doppelmitgliedschaft möglich?
Ja, denn gesetzlich ist die Doppelmitgliedschaft nicht ausgeschlossen. Das Prüfungsrecht verbleibt grundsätzlich beim älteren Prüfungsverband, sofern nichts anderes bestimmt wird.
Warum muss eine Genossenschaft geprüft werden?
Die genossenschaftliche Pflichtprüfung dient dem Schutz der Mitglieder vor wirtschaftlichen Fehlschlägen (Einlageverlust, Nachschusspflicht), dem Schutz der Gläubiger vor Forderungsausfall und darüber hinaus auch dem Interesse der Allgemeinheit an einem funktionierenden Genossenschaftswesen.
Dies wird durch eine auf Dauer angelegte zukunftsgerichtete Betreuungsprüfung erreicht.
Wie oft findet eine Prüfung statt?
Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Größe der Genossenschaft ab. Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 2 Millionen Euro übersteigt, muss die Prüfung in jedem Geschäftsjahr stattfinden. Bei allen anderen Genossenschaft hat die Prüfung mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen (§ 53 Abs. 1 GenG).
Was kostet eine Prüfung?
Die Prüfungsgebühren werden primär durch die Größe und Komplexität der Genossenschaft sowie die Qualität der Datenbereitstellung bestimmt. Daher ergibt sich für jede Genossenschaft ein individuelles Honorar beim Potsdamer Prüfungsverband.